Unterstützung, die wirkt –
gemeinsam
Zukunft gestalten
Die HumanRadiance Akademie
verfolgt ein großes Ziel:
Menschen zu befähigen,
ihre Lebensvision zu verwirklichen,
unabhängig von Herkunft,
Alter oder Kapital.
Gleichzeitig wird hierdurch
ein Wandel in Gang gesetzt,
der zu gesellschaftlichen
und politischen Veränderungen führen wird.
Deshalb ist der Eintritt in die Akademie
gebührenfrei
und soll es auch bleiben.
Gleichzeitig braucht jedes wirkungsvolle Projekt
eine finanzielle Basis, um
Infrastruktur aufzubauen,
Inhalte zu entwickeln und
eine gesellschaftliche Bewegung wachsen zu lassen.
Dafür gibt es mehrere,
klar geregelte Möglichkeiten,
die Akademie zu unterstützen –
für Projektteilnehmer
wie auch für externe Förderer.
Für Projektteilnehmer:
Förderung durch Teilhabe
Mit dem Eintritt in die Akademie
besteht die Verpflichtung,
einmalig ein Darlehen ab 500 €
an die Akademie zu gewähren.
Die Rückzahlung erfolgt
über 48 Monate
in gleichbleibenden Raten,
mit einer attraktiven Verzinsung von 5 % jährlich
transparent, planbar, fair
So wirst du nicht nur Teilnehmer –
sondern auch aktiver
Förderer einer Bewegung,
die größer ist als jeder Einzelne.
Diese Regelung
dient gleichzeitig dazu,
die Akademie
vor Bewerbern zu schützen,
die nicht zur wertebasierten Ausrichtung
des Projekts passen.
Für externe Förderer:
Unterstützen mit Weitblick
Auch Menschen, die selbst nicht
Teil der Akademie werden möchten,
aber die Idee unterstützen wollen,
haben drei klar definierte Möglichkeiten:
1. Schenkung
Ein freiwilliger Beitrag
kann in Form einer Schenkung
geleistet werden.
Die Akademie übernimmt
ggf. anfallende Schenkungssteuern
Es handelt sich um eine
private Zuwendung
ohne steuerliche Abzugsfähigkeit
Der Förderer verzichtet bewusst
auf Gegenleistung
– und setzt ein Zeichen
der Verbundenheit
2. Abgerechnete Dienstleistung
Der Förderer wählt
aus einem Portfolio
abrechenbarer Leistungen
und erhält eine reguläre Rechnung
mit Umsatzsteuerausweis.
Die Akademie
verbucht den Betrag als Ertrag
Der Förderer kann die Ausgabe
ggf. betrieblich geltend machen
Vorsteuerabzug ist möglich
3. Darlehen mit Rückzahlung
Ein freiwilliges zinsbringendes Darlehen
kann in beliebiger Höhe
gewährt werden:
Rückzahlung in 48 Monaten
Verzinsung mit 5 % jährlich
Keine Einbehalt der Kapitalertragsteuer
durch die Akademie
Kein Prospektpflicht-Erfordernis
Der Förderer erklärt die Zinserträge
eigenverantwortlich
im Rahmen seiner Steuerpflicht
Was zählt,
ist die Entscheidung für das Miteinander
Ob durch persönliche Beteiligung
oder finanzielle Unterstützung –
jeder Beitrag hilft,
das Projekt
auf gesunde Beine zu stellen.
Und er trägt dazu bei,
dass Menschen
aus allen Lebenslagen
Zugang zu einer neuen Form
von Bildung, Entwicklung und
politischer Verantwortung erhalten.