Unterstützung, die wirkt – 
gemeinsam 
Zukunft gestalten

Die HumanRadiance Akademie 
verfolgt ein großes Ziel:
Menschen zu befähigen, 
ihre Lebensvision zu verwirklichen,
unabhängig von Herkunft, 
Alter oder Kapital.

Gleichzeitig wird hierdurch 
ein Wandel in Gang gesetzt,
der zu gesellschaftlichen 
und politischen Veränderungen führen wird.

Deshalb ist der Eintritt in die Akademie 
gebührenfrei
und soll es auch bleiben.

Gleichzeitig braucht jedes wirkungsvolle Projekt 
eine finanzielle Basis, um

Infrastruktur aufzubauen,

Inhalte zu entwickeln und

eine gesellschaftliche Bewegung wachsen zu lassen.

Dafür gibt es mehrere, 
klar geregelte Möglichkeiten, 
die Akademie zu unterstützen – 
für Projektteilnehmer 
wie auch für externe Förderer.

Für Projektteilnehmer: 
Förderung durch Teilhabe

Mit dem Eintritt in die Akademie 
besteht die Verpflichtung,
einmalig ein Darlehen ab 500 € 
an die Akademie zu gewähren.

Die Rückzahlung erfolgt 
über 48 Monate 
in gleichbleibenden Raten,

mit einer attraktiven Verzinsung von 5 % jährlich

transparent, planbar, fair

So wirst du nicht nur Teilnehmer –
sondern auch aktiver 
Förderer einer Bewegung, 
die größer ist als jeder Einzelne.

Diese Regelung 
dient gleichzeitig dazu,
die Akademie 
vor Bewerbern zu schützen,
die nicht zur wertebasierten Ausrichtung 
des Projekts passen.

Für externe Förderer: 
Unterstützen mit Weitblick

Auch Menschen, die selbst nicht 
Teil der Akademie werden möchten,
aber die Idee unterstützen wollen, 
haben drei klar definierte Möglichkeiten:

1. Schenkung

Ein freiwilliger Beitrag 
kann in Form einer Schenkung 
geleistet werden.

Die Akademie übernimmt 
ggf. anfallende Schenkungssteuern

Es handelt sich um eine 
private Zuwendung 
ohne steuerliche Abzugsfähigkeit

Der Förderer verzichtet bewusst 
auf Gegenleistung 
– und setzt ein Zeichen 
der Verbundenheit

2. Abgerechnete Dienstleistung

Der Förderer wählt 
aus einem Portfolio 
abrechenbarer Leistungen
und erhält eine reguläre Rechnung 
mit Umsatzsteuerausweis.

Die Akademie 
verbucht den Betrag als Ertrag

Der Förderer kann die Ausgabe 
ggf. betrieblich geltend machen

Vorsteuerabzug ist möglich

3. Darlehen mit Rückzahlung

Ein freiwilliges zinsbringendes Darlehen 
kann in beliebiger Höhe 
gewährt werden:

Rückzahlung in 48 Monaten

Verzinsung mit 5 % jährlich

Keine Einbehalt der Kapitalertragsteuer 
durch die Akademie

Kein Prospektpflicht-Erfordernis

Der Förderer erklärt die Zinserträge 
eigenverantwortlich 
im Rahmen seiner Steuerpflicht

Was zählt, 
ist die Entscheidung für das Miteinander

Ob durch persönliche Beteiligung 
oder finanzielle Unterstützung –
jeder Beitrag hilft, 
das Projekt 
auf gesunde Beine zu stellen.
Und er trägt dazu bei, 
dass Menschen 
aus allen Lebenslagen 
Zugang zu einer neuen Form 
von Bildung, Entwicklung und 
politischer Verantwortung erhalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.